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Kurtaxe

Besitzen Sie eine Unterkunft? Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Informationen, die Sie betreffen.

Eine praktische Seite für Gastgeber

Die Kurtaxe wurde in Frankreich per Gesetz vom 13. April 1910 eingeführt, um zur Entwicklung des Fremdenverkehrs vor Ort beizutragen.

In diesem Zusammenhang hat die Gemeinschaft der Gemeinden von Aspres beschlossen, die Kurtaxe ab dem 1. Januar 2011 einzuführen. Die Beratung der Gemeinschaft der Gemeinden weist in Übereinstimmung mit dem Gesetz darauf hin, dass das Produkt der Kurtaxe vollständig bezahlt wird das interkommunale Fremdenverkehrsamt Aspres-Thuir für die Aufnahme und Förderung des Tourismus in der Region. Die Erhebung der Kurtaxe ist in allen Beherbergungsbetrieben obligatorisch.

Für Unterkünfte in der Gemeinde Aspres ab dem 1. Januar 2020 wird die Kurtaxe für alle Unterkunftsarten real erhoben.

Wenn Sie eine Touristenunterkunft besitzen, müssen Sie die Kurtaxe erheben. Nachfolgend finden Sie den praktischen Leitfaden zur Kurtaxe sowie alle für die Erstellung Ihrer Erklärung erforderlichen Dokumente.

Weitere Informationen finden Sie in den Gesetzestexten zur Kurtaxe: Allgemeines Gesetzbuch der Gebietskörperschaften: L2333-26 bis L2333-40; R2333-43 bis R2333-64; D2333-45 Der Tourismuscode: L422-3 bis 422-5

1. IST DIE ERKLÄRUNG EINER UNTERKUNFT IM RATHAUS PFLICHT ?

Ja, die Anmeldung im Rathaus ist obligatorisch. Der Vermieter muss unter Verwendung eines Cerfa 14004*02-Formulars für möblierte Touristenunterkünfte und Cerfa 13566*02 für Bed and Breakfasts die Einzelheiten der zur saisonalen Vermietung angebotenen Unterkunft angeben, d. h. die Adresse, die Kapazität, die voraussichtlichen Mietzeiten usw.

Nach Erhalt dieses Formulars sendet das Rathaus die Deklarationsquittung zurück, die an das Fremdenverkehrsamt geschickt werden muss, das Ihnen alle für die Deklaration der Kurtaxe erforderlichen Unterlagen zusendet.

2. WAS IST, WENN ES EIN HAUPTWOHNSITZ IST ?

Bestimmung :

„Unter Hauptwohnsitz wird die Wohnung verstanden, die mindestens acht Monate im Jahr, außer aus beruflichen Gründen, aus gesundheitlichen Gründen oder im Fall höherer Gewalt, entweder vom Mieter oder seinem Ehegatten oder von einem unterhaltsberechtigten Angehörigen im Sinne des Gesetzbuchs der Bundesrepublik Deutschland bewohnt wird Bauen und Wohnen. »

Bitte beachten Sie: Die Mietdauer für einen Hauptwohnsitz ist daher möglich, muss aber weniger als 4 Monate im Jahr betragen.

Ja, die Anmeldung im Rathaus ist obligatorisch.

Tourismusgesetzbuch Artikel L324-1-1 :

„Wer möblierte Ferienunterkünfte zur Vermietung anbietet, muss sich vorher beim Bürgermeister der Gemeinde, in der sich die möblierte Unterkunft befindet, gemeldet haben.

Diese vorherige Erklärung ist nicht obligatorisch, wenn die Räumlichkeiten für Wohnzwecke den Hauptwohnsitz des Vermieters im Sinne von Artikel 2 des Gesetzes Nr. 89-462 vom 6. Juli 1989 zur Verbesserung der Mietverhältnisse und zur Änderung des Gesetzes Nr. 86-1290 darstellen vom 23. Dezember 1986.”

Allgemeiner Kodex der lokalen Behörden Artikel R2333-51 :

„Personen, die während der in Artikel L. 2333-28 definierten Sammelfrist ihr persönliches Zuhause ganz oder teilweise an eine in Artikel L. 2333-29 definierte betroffene Person vermieten, geben die Erklärung innerhalb von fünfzehn Tagen nach Beginn beim Rathaus ab die Miete.

Die Erklärung wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Das Eingangsdatum im Rathaus ist auf der an den Anmelder zurückgesandten Kopie vermerkt. »

Diese Erklärung ist zwar nicht zwingend vor Mietbeginn abzugeben (vgl. Tourismusgesetzbuch), sie muss jedoch innerhalb von fünfzehn Tagen nach Mietbeginn erfolgen (vgl. Artikel CGCT).

3. WELCHE STRAFEN WERDEN GEWÄHRT, WENN ICH MEINE TÄTIGKEIT IM RATHAUS NICHT ANMELDE ?

Da das Touristensteuersystem real ist, basiert es auf dem deklarativen Modus, unsere Zusammenarbeit basiert auf Vertrauen. Artikel L.2333-38 sieht jedoch vor, dass die Stadt im Falle der Nichterklärung, des Fehlens oder der verspäteten Zahlung der erhobenen Steuer ein offizielles Besteuerungsverfahren durchführen kann.

Wenn die gewerbliche Tätigkeit gut bestätigt und begründet ist, muss der Beherbergungsbetrieb die Vorschriften einhalten.

Die Aspres-Dienste arbeiten das ganze Jahr über daran, die Datenbank der Anbieter von Touristenunterkünften und saisonalen Unterkünften, die in der Stadt angeboten werden, auf dem neuesten Stand zu halten.

Die von der Stadt beauftragten Vertreter können den Vermieter um die Übermittlung von Dokumenten und Buchungsunterlagen bitten, die es ermöglichen, die Echtheit des Registers des Gastgebers zu überprüfen (Artikel R2333-50 und R2333-55 des Allgemeinen Kodex der Gebietskörperschaften). Wird eine Abweichung zwischen der abgegebenen Erklärung und den Buchungsbelegen festgestellt, wird eine Berichtigung beantragt.

4. WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER KLASSIFIZIERUNG UND EINER KENNZEICHNUNG ?

Es ist die nationale Organisation ATOUT FRANCE, die auf Anfrage des Gastgebers die Klassifizierungen von Touristenunterkünften (von 1 bis 5 Sternen) herausgibt. Die Klassifizierung ist eine kostenpflichtige Handlung, das Interkommunale Fremdenverkehrsamt Aspres-Thuir kann Sie über das zu befolgende Verfahren informieren.

Bitte beachten Sie: Bed & Breakfasts sind von der Sternebewertung ausgeschlossen.

Das Label wird ihm von privaten Organisationen wie „Gîtes de France“, „Clévacances“, „Fleurs de soleil“ usw. für möblierte Touristenunterkünfte und Bed & Breakfasts verliehen. Unterkünfte werden nach genauen Vorgaben bewertet (Beispiel: 1 bis 5 Schlüssel für Clés Vacances, 1 bis 5 Ähren für Gîte de France). Im Gegenzug fördert das Label mit seinen verschiedenen Kommunikationsinstrumenten die Akkommodation. Auch diese Vorgehensweise ist kostenpflichtig.

5. WIE KANN DIE KURTAXE ERKLÄRT UND BEZAHLT WERDEN ?

Die Kurtaxe wird vom 1. Januar bis 31. Dezember erhoben

Die Erhebung der Kurtaxe in der Gemeinschaft der Gemeinden von Aspres erfolgt periodisch, die Daten werden wie folgt festgelegt:

Zeitraum 1 vom 1. Januar bis 30. Juni – Zahlungsfrist 15. Juli
Zeitraum 2 vom 1. Juli bis 31. Oktober – Zahlungsfrist 15. November
Zeitraum 3 vom 1. November bis 31. Dezember – Zahlungsfrist 15. Januar N+1

Die Kurtaxe wird real erhoben, d.h. nach Anzahl der beobachteten Personen und Nächte berechnet.

Zur Erinnerung werden die Gastgeber per E-Mail und/oder postalisch über die Rückzahlungsbedingungen informiert.

 

Beherbergungsbetriebe, Hoteliers, Eigentümer oder Vermittler, ob klassifiziert oder nicht, und Vermittler müssen die Kurtaxe spontan und unter ihrer Verantwortung vor Ablauf der Zahlungsfrist an die Staatskasse zurückzahlen, und zwar für:

Die Zahlung erfolgt auf Anordnung der Staatskasse.
Übermitteln Sie dem Tourismusbüro eine für den Erhebungszeitraum erstellte » Kurtaxe-Zusammenfassung, die keine Angaben zum Personenstand der kurtaxepflichtigen Personen enthalten darf, oder machen Sie ihre Erklärung nach Möglichkeit online.
Der Steuereintreiber stellt dem Anmelder eine Quittung über die Zahlung der Kurtaxe aus.

Wurden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, wird das automatische Einziehungsverfahren durch die Gemeindegemeinschaft und die Staatskasse zu Lasten des Vermieters eingeleitet.

6. WELCHE INFORMATIONEN SOLLTEN TOURISTEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN ?

Die Preisliste muss in allen Beherbergungsbetrieben ausgehängt und sichtbar sein.

Sie können die Höhe der Kurtaxe pro Nacht auf Ihrer Website angeben.

7. MUSS DIE KURTAXE IN DEN MIETVERTRÄGEN ANGEGEBEN WERDEN ?

Es ist wünschenswert. Auf diese Weise können Touristen über alle Kosten des Aufenthalts informiert werden, die sie zu zahlen haben.

8. MUSS ICH DIE KURTAXE IN DER ERKLÄRUNG MEINES EINKOMMENS ANGEBEN ?

Ferienmieten müssen beim Finanzamt deklariert werden, da sie Nebeneinkünfte darstellen.

Die Kurtaxe sollte nicht berücksichtigt werden, da sie vollständig an die Gemeinde gezahlt wird. Der Vermieter ist nur ein Vermittler bei der Erhebung der Kurtaxe zwischen der Stadt und dem Touristen.

9. WAS PASSIERT, WENN ICH MEINE AKTIVITÄT BEENDE ?

Im Falle der Einstellung der Tätigkeit (dauerhafte Einstellung, jährliche Vermietung, Versorgung der Familie, Verkauf usw.) muss der Anmelder das Rathaus, in dem sich die Unterkunft befindet, über das Fremdenverkehrsamt Intercommunal informieren, indem er das beigefügte Muster ausfüllt Blinddarm.

„Ehrliche Bescheinigung über die Einstellung der Tätigkeit“.

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