Besitzen Sie eine Unterkunft? Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Informationen, die Sie betreffen.
Eine praktische Seite für Gastgeber
Die Kurtaxe wurde in Frankreich per Gesetz vom 13. April 1910 eingeführt, um zur Entwicklung des Fremdenverkehrs vor Ort beizutragen.
In diesem Zusammenhang hat die Gemeinschaft der Gemeinden von Aspres beschlossen, die Kurtaxe ab dem 1. Januar 2011 einzuführen. Die Beratung der Gemeinschaft der Gemeinden weist in Übereinstimmung mit dem Gesetz darauf hin, dass das Produkt der Kurtaxe vollständig bezahlt wird das interkommunale Fremdenverkehrsamt Aspres-Thuir für die Aufnahme und Förderung des Tourismus in der Region. Die Erhebung der Kurtaxe ist in allen Beherbergungsbetrieben obligatorisch.
Für Unterkünfte in der Gemeinde Aspres ab dem 1. Januar 2020 wird die Kurtaxe für alle Unterkunftsarten real erhoben.
Wenn Sie eine Touristenunterkunft besitzen, müssen Sie die Kurtaxe erheben. Nachfolgend finden Sie den praktischen Leitfaden zur Kurtaxe sowie alle für die Erstellung Ihrer Erklärung erforderlichen Dokumente.
Weitere Informationen finden Sie in den Gesetzestexten zur Kurtaxe: Allgemeines Gesetzbuch der Gebietskörperschaften: L2333-26 bis L2333-40; R2333-43 bis R2333-64; D2333-45 Der Tourismuscode: L422-3 bis 422-5